Geförderte Pflegetagegeldversicherung

Geförderte Pflegetagegeldversicherung Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen sehr empfehlenswert
Spätestens im höheren Alter besteht bei jedem Bürger das grundsätzliche Risiko, pflegebedürftig zu werden. Schon jetzt sind es mehr als zwei Millionen Bundesbürger, die als pflegebedürftig eingestuft sind. Zwar gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung, die die Kosten für ambulante Pflege oder Pflege im Heim übernehmen soll, jedoch reichen deren Leistungen vielfach bei Weitem nicht aus. So kostet ein Platz im Pflegeheim zum Beispiel rund 3.000 Euro monatlich, jedoch muss ein Pflegebedürftiger sogar im "besten" Fall davon rund die Hälfte selbst zahlen. Durch den Abschluss einer inzwischen staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich selbst und auch eventuell unterhaltspflichtige Angehörige vor diesem Eigenanteil zu schützen.

Schutz durch die geförderte Pflegetagegeldversicherung
Seit geraumer Zeit haben Sie die Möglichkeit, die Lücke zwischen den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten durch eine private Pflege-Zusatzversicherung zu schließen. Schon seit einigen Jahren ist diese Zusatzversicherung noch attraktiver, denn der Staat beteiligt sich mit einem monatlichen Beitragszuschuss von fünf Euro, was umgangssprachlich auch als Pflege-Bahr bezeichnet wird.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind alle Personen förderfähig, die der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung angehören. Wichtig allerdings ist, dass die Person über 18 Jahre alt ist und noch keine Leistung wegen Pflegebedürftigkeit bezieht bzw. bereits bezogen hat. Möchte man sich versichern und die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich) erhalten, dann ist ein monatlicher Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro für den förderfähigen Tarif nötig (120 Euro jährlich).

WICHTIGER HINWEIS: Die „Pflege-Bahr-Tarife“ erfüllen nicht immer die besten Tarifbedingungen der am Markt angebotenen Pflegetagegeldtarife. Bitte prüfen Sie daher immer genau die Angebote. Sollte aufgrund des Gesundheitszustandes eine „normale“ Pflegetagegeldversicherung nicht möglich sein, dann kommen meistens die „Pflege-Bahr-Tarife“ als Lösungsalternative infrage.

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Begreife: Es betrifft nicht nur Dich allein! - Siehe hier ab §1601 BGB.
Normal unterhaltsverpflichtet sind daher Eltern für ihre volljährigen Kinder, Volljährige Kinder für ihre Eltern, der Vater eines nichtehelichen Kindes gegenüber der Kindsmutter

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