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Mit unseren Vergleichsrechnern finden Sie es einfach und schnell heraus.
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Zum direkten Vergleich der Versicherungsleistungen markieren Sie bitte 
bis zu 3 Berechnungsergebnisse und klicken auf Leistungsvergleich.
Sie erkennen somit auch die Qualitat des Tarifes: O versichert / O nicht versichert.
Versicherungen in unseren Rechnern können auch direkt online beantragt werden.


Zwei Tankstellen nebeneinander, gleicher Service.
Tankstelle 1 kostet der Liter Super Plus 1,45 €.
Tankstelle 2 kostet der Liter Super E10 2,90 €.
Tanken Sie jetzt wirklich an Tankstelle 2 Super E10 weiter,nur weil Sie da schon immer waren,
den Tankwart gut kennen und er Ihnen gelegendlich umsonst 'mal die Windschutzscheibe putzt?
Für Versicherungen gilt ganz genau das selbe Prinzip, jetzt Vergleichen!

 


Zum Versicherungs-Check        Zum Versicherungs-Check

          
  • Die traurige Realität zeigt, dass sich private und gewerbliche Verbraucher leider sehr oft zu wenig oder auch falsche Gedanken über Ihren Versicherungsschutz machen.
  • Eine systematische Analyse des abzusichernden Risikos ist im Vorfeld unabdingbar.
  • Oft werden aber Versicherungen mit völlig unzureichender oder gar keiner Absicherung von existenzbedrohlichen Ursachen, viel zu hohen Prämien und schlechten Versicherungsbedingungen abgeschlossen.
  • Leider fast immer auch noch mit langjähriger Vertragsbindung unter den Vorwand teurere Produkte durch geringe Nachlässe günstig für den Verbraucher erscheinen zu lassen um ihn langfristig an sich zu binden. Das gilt genauso für sogenannte Bündelungsnachlässe.
  • Ein um 200% teureres Produkt ist auch bei 25% Nachlass  immer noch mit 125% höheren Preis über doppelt so teuer.
  • Rechenbeispiel:  Am Markt erhältlicher Schutz 200,- €, Angebot Ihrer Bank oder Versicherung 600,-€. Nach Abzug von 25% Bündelungs- und Laufzeitrabatt liegt der Zahlbeitrag immer noch bei 450,- €.
  • Allein hier würden in 5 Jahren schon 1.250,- € zu viel gezahlt. 
  • Neben den zu hohen Beitragsaufwand, welcher oft mit unnötigen oder nicht bedarfsgerechten Versicherungsverträgen einhergeht, verlässt sich der Verbraucher aus Unkenntnis und Bequemlichkeit viel zu sehr allein nur auf die Informationen  seines Versicherungsunternehmens, seiner Bank sowie ihren jeweiligen Vertretern und Angestellten.
  • Versicherungsschutz ist aber generell nur in den Versicherungsbedingungen den sogenannten Kleingedruckten geregelt, welche frei vom jeweiligen Versicherer beliebig nach seinem Interesse gestaltet werden können und deshalb nicht einfach durchschaubar sind. Somit sind sie leider oft für den Laien meist immer unverständlich.
  • Deshalb bieten wir einen verständlichen Versicherungsbedingungsvergleich.
  • Wir weisen Ihnen gern den richtigen Weg aus dem Versicherungsdschungel.
  • Auf unserer Internetseite www.versicherungsvergleich-ortenau.de zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Versicherungsarten und erklären grundlegende Informationen in verständlichen Worten und kurzen Videoeinspielungen.

 


Versicherungsmakler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Vorsicht!                                                                                                                                                                                           Oftmals gaugeln Mehrfachagenten und Versicherungsvertreter (vor allen von Strukturvertrieben), den Kunden vor Versicherungsmakler zu sein. Fallen Sie bitte darauf nicht herein. Ein echter zugelassener Versicherungsmakler hat durch Nachweis der notwendigen Sachkunde, den Nachweis einer Berufshaftpflicht, den Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit sowie den Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse die Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO erhalten. Ein Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs.1 GewO ist kein Makler! Achtung, kleiner feiner Unterschied: Versicherungsmakler - Versicherungsverteter. Genau zu erkennen in den schriftlich zu übergebenden Erstinformationen, namentlich im Impressum der jeweiligen Webseite sowie generell in der Vermittlersuche www.vermittlerregister.info. Sollte Ihr Vermittler hier überhaupt nicht namentlich gelistet sein, müssen selbst wissen was Sie weiter tun, bei einen Verkäufer ohne gesetzliche Zulassung nach § 34 d Abs.1 GewO. Selbiges gilt auch generell für das Internet, hier vorher immer das Impressum einsehen ob überhaupt eine Zulassung nach § 34 d Abs.1 GewO vorliegt.

Der Versicherungsvertreter arbeitet generell ausschließlich nur für eine Gesellschaft:
Versicherungsvertreter vertreiben ausschließlich nur Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden generell das Versicherungsprodukt verkaufen, welches sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den leistungsstärksten und günstigsten Vertrag zu finden.

 

Mehrfachagent ausschließlich im Auftrag verschiedener Versicherer:
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt. Im Gegensatz zum Versicherungsmakler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Versicherungsunternehmen.


Der Versicherungsmakler vertritt als Einziger die Interessen des Kunden:
Der Versicherungsmakler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Versicherungsmakler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige Versicherungsangebote. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision in der Regel vom jeweiligen Versicherungsunternehmen.