Gesetzliche Unfallversicherung Leistungen für Kinder

Zu beachten! 

Die  deutsche gesetzliche Unfallversicherung leistet für Kinder erst ab dem Besuch einer Kindergrippe, eines Kindergartens oder einer Schule. Kinder sind aber nur während der Kindergartenzeit, des Unterrichts, sowie auf dem Weg dahin und zurück versichert. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung übernimmt dann auch die Arzt-, Krankheits-, und Krankenhauskosten, sowie die Kosten für Reha. Bei dauerhafter Invalidität leistet die deutsche gesetzliche Unfallversicherung erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% eine Minirente. 80 % aller Unfälle sind aber Freizeitunfälle und somit generell nicht mit eingeschlossen.

 

Private Absicherung ist hier dringend angeraten!


Gesetzliche Unfallversicherung Rentenleistungen 2019

Bei einem Unfall 2019 würde die DGUV ca. folgende Renten leisten

Alter Erwerbsminderung %  1/12 Rente alte BL 1/12 Rente neue BL
0 bis 6 100 %   519,- € 478,- €
   50 %   259,- € 239,- €
   20 %   103,- €  95,- €
  1 - 19 %      0,- €     0,- €
7 bis 15 100 %   692,- € 637,- €
   50 %   346,- € 318,- €
   20 %   138,- € 127,- €
  1 - 19 %      0,- €     0,- €
16 bis 18 100 %   830,- € 765,- €
   50 %
  415,- € 382,- €
   20 %   166,- € 153,- €
  1 - 19 %       0,- €     0,- €
ab 18 100 % 1246,- € 1148,- €
    50 %
  623,- € 574,- €
   20 %   249,- € 229,- €
  1 - 19 %      0,- €    0,- €

 * Teil- oder Vollrente wird nach dem Grad der Erwerbsminderung gewährt. Die Vollrente beträgt 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes. Als Jahresarbeitsverdienst in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt für Kinder, Schüler und Studenten bis zum 6. Lebensjahr 25 %,bis zum 15. Lebensjahr 33,33%,bis zum18. Lebensjahr 40%,ab dem 18. Lebensjahr 60% der Bezugsgröße der Sozialversicherung. Bezugsgröße der Sozialversicherung 2019: alte BL = 37.380,- € , neue BL 34.440,- €

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