Rechtsschutzversicherung und Kinder

 

Minderjährige Kinder sind in aller Regel im Rechtsschutzvertrag der Eltern mitversichert. 

Versicherungsschutz besteht unter anderen
im Verkehrsrechtsschutz als:

  • Radfahrer
  • Fußgänger
  • Fahrzeuginsasse etc.

im Privatrechtsschutz incl.
Sozialgerichtsrechtsschutz:

  • Bei Streitigkeiten mit:
  • gesetzlicher Unfallversicherung
  • gesetzlicher Krankenkasse
  • dem Arbeitsamt etc.

im Verwaltungsrechtsschutz:

  • Bei Streitigkeiten wegen:
  • Vergabe von Kindergartenplätzen
  • Nichtversetzung in der Schule etc.

im Schadensersatzrechtsschutz:

  • Sachschäden
  • Reparaturkosten
  • Personenschäden
  • Schmerzensgeld etc.


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