Haftpflicht für Azubis

  • Auszubildende 18+ sind i.d.R. wärend der Erstausbildung im Privathaftpflichtvertrag der Eltern mitversichert.
  • Das Ende der Mitversicherung entnimmst du bitte den Versicherungsbedingungen des Vertrages deiner Eltern, da es hier unterschiedliche Regelungen am Markt gibt.
  • In unserer Privathaftpflichtempfehlung besteht abweichend zu vielen Mitbewerbern am Markt auch Versicherungsschutz für alle im Haushlt des Versicherungsnehmers lebenden Personen ohne Altersbegrenzung. Ein eigener Vertrag wäre hier erst bei Aus-/ Umzug in einen eigenen Haushalt notwendig wenn die Eltern diesen Tarif besitzen.
  • Für eigene Tiere wie Hund oder Pferd bist du aber mit 18+ selbst verantwortlich, falls du auch der Tierhalter bist. Hier ist dann eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.