Auszubildende 18+ sind i.d.R. wärend der Erstausbildung im Privathaftpflichtvertrag der Eltern mitversichert.
Das Ende der Mitversicherung entnimmst du bitte den Versicherungsbedingungen des Vertrages deiner Eltern, da es hier unterschiedliche Regelungen am Markt gibt.
In unserer Privathaftpflichtempfehlung besteht abweichend zu vielen Mitbewerbern am Markt auch Versicherungsschutz für alle im Haushlt des Versicherungsnehmers lebenden Personen ohne Altersbegrenzung. Ein eigener Vertrag wäre hier erst bei Aus-/ Umzug in einen eigenen Haushalt notwendig wenn die Eltern diesen Tarif besitzen.
Für eigene Tiere wie Hund oder Pferd bist du aber mit 18+ selbst verantwortlich, falls du auch der Tierhalter bist. Hier ist dann eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.