Nach dir die Sintflut?

Und hinter dir da lacht der Tod, kaputt geschuftet du..... Trefferquote zu 100 % garantiert!

Sterbegeld: Denn auch Charon verlangt seinen Obolus!

2 Gesetze die man kennen sollte
  • Gemaß §31 BestattG müssen die Angehörigen für die Bestattung sorgen
  • Gemäß §1968 BGB hat grundsätzlich der Erbe die Kosten zu tragen.

Das ist jedemanns Realität, hier gibt es kein Wenn und Aber!

Über die Mär von der unnötigen Sterbegeldversicherung kann gern einmal jeder nachdenken welchen es bei keinen oder geringen Erbvermögen trifft. Das die Erzähler solcher Geschichten dann deine anfallenden Kosten übernehmen wage ich einfach einmal frech zu bezweifeln. Zur Sicherheit sollte man aber einfach da mal nachfragen, denn Wunder gibt es bekanntlich immer wieder. Eins ist aber in jedem Fall zu 100 % garantiert - der Leistungsfall! Der Erbschein liegt sicher auch nicht gleich am nächsten Tag im Briefkasten. Ach so, Steuerfreiheit der Todesfalleistung an die Hinterbliebenen und Hartz4-Sicherheit als Schonvermögen im Sinne des § 90 SGB XII gibt es dann ja auch noch.

Mit was für Gesamtkosten kann man rechnen

Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren und Fremdleistungen

Baumbestattung ab 3.000,- €
Feuerbestattung ab 4.000,- €
Erdbestattung    ab 6.000,- €
Zuzüglich Kosten für Totenfeier, Grabstein, Grabpflege, anfallende weitere Mieten oder Finanzierungsraten, evtl. Umzugskosten oder Haushaltauflösung etc.

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Zur Hinterbliebenenabsicherung z.Bsp. 300.000,- € im Todesfall

  • Absicherung der Kinder, Ehe- oder Lebenspartner
  • Absicherung von Hypotheken, Darlehen, Schulden
  • Absicherung der eigenen Firma

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