Bauleistungsversicherung

BauleistungsversicherungMit der Bauleistungsversicherung schützen Sie Ihren Rohbau: 
Mit der Bauleistungsversicherung sichern Sie Ihren Rohbau finanziell ab gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Frost, Überflutung, mutwillige Beschädigung, Glasbruch, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern und Diebstahl von fest eingebautem Material wie Heizkörper, Waschbecken oder Gastherme. Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die erforderlichen Kosten für Arbeitslohn und Materialien, um Schäden zu beseitigen und den Bauzustand wiederherzustellen.

Sparen Sie Beitrag durch eine Selbstbeteiligung: 
Ihr Neubau ist bis zur Bezugsfertigkeit voll durch die Bauleistungsversicherung geschützt. Um den Beitrag günstig zu halten, wird in der Bauleistungsversicherung meist eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart. Nicht versichert sind Rohbauschäden durch normale Witterungsbedingungen und Diebstahl von auf der Baustelle gelagertem Material.

Tipp: Schließen Sie zusammen mit der Bauleistungsversicherung eine Feuerrohbauversicherung ab, dann sind auch Schäden durch Brand, Explosionen und Blitzschlag an Ihrem Rohbau abgesichert.

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Bauherrenhaftpflicht

BauherrenhaftpflichtEin Haus zu bauen birgt immer finanzielle Risiken. Aber auch das Arbeiten – oder schlicht sich auf der Baustelle zu bewegen - kann gefährlich sein. Für diese Risiken an Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss der Bauherr haften.
Gibt es einen Vorfall, bei dem z.B. ein Bauarbeiter verletzt wird, kann dies millionenschwere Folgen für den Bauherren haben. Es kann ihn in den Ruin treiben, vor allem, wenn der Geschädigte bleibende Gesundheitsbeeinträchtigungen davon trägt. Gegen diesen Fall sichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.

Sie bietet Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Sicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung, unsachgemäße Lagerung von Baumaterial, mangelnde Absicherung von Gruben, etc.) bei der Durchführung von Bauvorhaben - sowohl bei Neubau als auch bei Sanierungen. Es ist die Pflicht des Bauherren, seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand verletzen kann. Es ist aber möglich und üblich, dass der Bauherr diese Pflicht auf Bauunternehmer und Bauleiter dirigiert. Allerdings haftet er weiter für die Überwachung der von ihm dirigierten Pflichten.

Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist eine begrenzte Bauherrenhaftpflicht (meist bis ca. 100.000 Euro) inbegriffen. Möchte man allerdings den kompletten Schutz, ist es ratsam, eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

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